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Der im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts zurückgesetzt von der Herbsteiner Straße entstandene Hof setzt noch spät traditionelle Bauformen in großem Maßstab um. Der Wohnteil ist dreizonig; es folgt ihm nach einer Brandmauer ein breiter Stallbereich und eine Tenne sowie ein weiterer, im Winkel angebauter Wirtschaftstrakt. Das Wohnhaus und das Lagergeschoss über dem Stall sind Fachwerkkonstruktionen, die durch stilisierte zweifach verriegelte Mann-Figuren belebt werden. Die Ställe sind aus Backstein, die Fachwerkteile des Anbaus wie die Giebelseite des Wohntrakts verschindelt. Der Hof ist aus orts- und agrargeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |