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Wo die Oberdorfstraße von Westen her unmittelbar an den Ellersbach tritt, steht mit seiner Giebelseite zur Straße exponiert der kleine, auf engem Raum winkelförmig ausgebaute Hof. Alle Außenwände sind mit Holzschindeln oder Platten verkleidet. Ältester Bauabschnitt ist der ursprünglich sicher zweizonige Wohnteil, der allseitig einen deutlichen Geschossüberstand erkennen lässt und ein Gefüge des ausgehenden 18. Jahrhunderts bewahren dürfte. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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