Oberdorfstraße 7
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Vogelsbergkreis
Herbstein
Lanzenhain
  • Oberdorfstraße 7
Flur: 1
Flurstück: 205

Hervorragendes Beispiel eines großen Vogelsberger Einhofs. Er ist im Kern sechs Zonen breit, das Fachwerk des Obergeschosses blieb so gut wie ungestört erhalten, das Untergeschoss wurde wohl in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch ein wenig störendes konstruktives Gefüge ersetzt, etwa gleichzeitig wurde ein massiver Stallbau im rechten Winkel angefügt und die Scheune geringfügig erweitert. Das anspruchsvolle Fachwerk des Obergeschosses wird durch klassische Mann-Figuren ausgesteift. Ihre Fußstreben haben gebogene Gegenstreben. Die freien Brüstungsgefache des Wohnabschnitts sind mit schmaleren und breiteren geschweiften Rauten gefüllt, die durch Andreaskreuze geteilt werden. Unter dem mittleren der drei Oberstubenfenster erscheint ein erhabener Kreis. Die Fassade strahlt durch all diese Elemente eine ansprechende Lebendigkeit aus, die an die der Teufelsmühle erinnert. Die Stockschwelleninschrift reicht bis zum Scheunentor. Sie zitiert aus dem Buch Tobias, Kapitel 4, die Verse 7 und 8, nennt das Baujahr 1770, den Bauherrn I.H.S. Jekel und als Baumeister "Palzer Weizel Zimmermeister aus Ilmeshausen" (Ilbeshausen).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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