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Der separat stehende und vom eigentlichen Straßenzug zurückgesetzte dreizonige Scheunenbau ist zum Wohnen umgenutzt und zweigeschossig unterteilt. Es erhielten sich jedoch vom sehr kräftigen Ständergefüge des wohl im frühen 18. Jahrhundert entstandenen Ursprungsbaus unter anderem noch Rudimente sehr kräftiger Streben an den Eckständern. Auch die Situation des Tennentors blieb erkennbar. Die frühere vorstädtische Scheune (deren linke Zone schon im frühen 19. Jahrhundert als Wohnhaus genutzt wurde) ist sowohl von der Marktstraße als auch von der Kleinen Mühlstraße und der Ludwigstraße her von städtebaulicher Wirkung. Kulturdenkmal aus bau- und wirtschaftsgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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