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An der Gemarkungsgrenze zu Weidenau und Reinhards aufgerichteter großer dreiseitiger Grenzstein von 1730 mit den Wappen des Fürstabts von Fulda (Adolf von Dalberg), der Grafen von Hanau und der Freiherren Riedesel zu Eisenbach. Interessant sind auch die späteren Ergänzungen KP (Königreich Preußen) und GH (Großherzogtum Hessen). Nach Norden und Süden schließen sich weitere fuldisch- beziehungsweise hanauisch-riedeselische Grenzsteine aus der Zeit um 1700 bis 1760 an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |