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Vogelsbergkreis
Schlitz
Hartershausen
  • Im Borngrund
Alter Born
Flur: 5
Flurstück: 49

Steinerne Quellfassung am Rand des seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts so bezeichneten Borngrunds und am Fuß eines steilen Hangs. Die Fassung besteht wesentlich aus zwei großen Sandsteinplatten, die dachartig zusammengestellt den etwa quadratischen gemauerten Brunnenkessel bogenförmig überfangen. Wegen der starken Ähnlichkeit mit der Fassung des Dorfbrunnens in Fraurombach aus 1694 ist eine etwa gleiche Entstehungszeit anzunehmen.

"Obwohl auf einem privaten Grundstück gelegen ..., gehörte [der Alte Born] ganz selbstverständlich im dörflichen Bewußtsein allen, die in irgend einer Weise sich seines Wassers bedienen wollten." (Chr. Fischer). So geriet er nicht in Vergessenheit und wurde 1993 von Verschüttungen freigelegt. Als eines von nur noch sehr wenigen Beispielen seiner Art ist der Alte Born Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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