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Der Brunnen an der Hauptstraße des Dorfs sitzt in einer viereckigen, vertieften und durch niedrige Mauern eingefassten Fläche, zu der zwei seitliche Treppen hinunterführen. Die eigentliche Wasserstelle ist durch zwei Steine mit der Inschrift "R J 1694" bogenförmig überfangen, die Rückseite durch eine Platte verschlossen. Der Brunnen in seiner seltenen und urtümlichen Form ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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