Leuseler Straße von Südwesten
Oberer Mühlweg von Norden
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Vogelsbergkreis
Alsfeld
Angenrod
  • Gesamtanlage
Angenrod

Am Backhaus

Am Räschen

An der Wasserburg

Billertshäuser Straße 1-21, 2-6

Der obere Mühlweg

Der untere Mühlweg

Judengasse 1-13, 4,6

Kirtorfer Straße 2-6

Leuseler Straße 1-9, 2-12

Schuhmacherstraße 4

Wahlsgasse 2-6

Zur Antrift

Zur Schmiede

Die Gesamtanlage erschließt die Bebauung südlich der ehemaligen Wasserburg. Im Verlauf der Billertshäuser Straße rahmen giebelständig erschlossene Fachwerkhäuser die Straße. Eine Torfunktion üben die Gebäude "Billertshäuser Straße 19" und "Zur Antrift 1" aus. Sie markieren gleichzeitig den Rand der historischen Ortslage in Richtung Billertshausen.

Die Bebauung westlich der Antrift rekrutiert sich aus kleinmaßstäblichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden. Die Bebauung der Kirtorfer Straße - das ist die B 62, die in Richtung Alsfeld führt - wird durch den Hof Nr. 6, der zusammen mit dem gegenüber befindlichen Kulturdenkmal Schule eine wichtige Torfunktion ausübt, und durch die ehemalige Wasserburg bestimmt. Die vielbefahrene B 62, die nach Alsfeld führt, wird von einer Reihe giebelständiger Fachwerkhäuser gesäumt, an deren Erhaltung ein denkmalpflegerisches Interesse besteht.

Den nördlichen Abschnitt der Gesamtanlage bildet die kleinmaßstäbliche Bebauung im Verlauf der Judengasse und der von dieser abzweigenden Parzelle.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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