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Die heute dreiseitig umbaute Hofanlage am südlichen Dorfausgang ist im Kern ein Parallelhof, der seinen Ursprung wohl im 18. Jahrhundert hat. Dem großen, durch mehrere Bauphasen stark überformten Wohn-Stall-Haus steht ein offensichtlich aus der Entstehungszeit des Hofs erhaltener dreizoniger Scheunenbau gegenüber. Er zeigt einen klaren Fachwerkraster mit dreifach verriegelten wandhohen Ständern. Das Gefüge wird auf Vorder- und Rückseite mit langen, symmetrisch geschweiften Streben sehr markant ausgesteift. Das Wirtschaftsgebäude dokumentiert wegen seiner Ungestörtheit besonders gut ein wichtiges Element landwirtschaftlicher Architektur.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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