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In der Biegung der Straße wirkungsvoll platzierter großer traufständiger Hof, in konstruktivem Fachwerk gegen 1870 errichtet. Das regelmäßige Balkenwerk ist zweifach verriegelt und durch jeweils zu Eck- und Bundständern geneigte Geschossstreben versteift. Störend wirken sich die breiten Fenster aus, die jeweils ein älteres Fensterpaar ersetzen. Das Anwesen ist das am besten erhaltene aus der Zeit des Wiederaufbaus nach dem Brand 1865.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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