Hintergasse 1
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Vogelsbergkreis
Lautertal
Dirlammen
  • Hintergasse 1
Flur: 1
Flurstück: 208/1

Die wenig gestörte Hofanlage schließt das Straßenbild der Hintergasse nach Nordosten hin ab, seine Rückseite ist von beherrschender städtebaulicher Bedeutung von der Lauterbacher Straße und damit vom nördlichen Dorfeingang her. Die Rückseite lässt im Wesentlichen konstruktives Fachwerk und den aus Bruchstein gemauerten Stall erkennen. Tenne und Bansen/Viertel zeigen eine mit fast wandhoher Strebe ausgesteifte Ständerkonstruktion. Der zum Dorf gerichtete Südgiebel und die der Hintergasse zugewandte Traufseite sind mit Schindeln verkleidet. Der zweizonige Wohnteil verdeutlicht dabei nur eine schwache Geschossvorkragung. Unterschiedliche Größen und Positionen der Fenster weisen auf eine Erneuerung zumindest des Erdgeschosses im 19. Jahrhundert hin. An einen älteren Baukern erinnert jedoch außer der steilen Dachkubatur eine Dreiergruppe von Fenstern, die die Oberstube belichtet. Dendrochronologische Untersuchungen ergaben bei Hölzern des Obergeschosses, der Dachkonstruktion und der Scheunenrückwand Fällungsdaten aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Ein dieser Zeit entsprechendes und wohl anspruchsvolles Fachwerk dürfte unter den Schindeln des Obergeschosses und des Giebeldreiecks erhalten sein. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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