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Der große Hof, in Winkelform zwischen der Lauterbacher Straße und dem Brennerwasser errichtet, besteht aus zumeist schindelverkleidetem konstruktivem Fachwerk des 19. Jahrhunderts. Dem kaum gestörten Anwesen kommt eine hohe städtebauliche Bedeutung zu. Dies gilt nicht zuletzt für den zur Straße An der Kirche gerichteten Scheunenteil mit seiner überbauten Tennenzufahrt im Bezug zur Ostansicht der Kirche. Kulturdenkmal aus orts- und agrargeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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