Goldsteinweg 11
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Ober-Wegfurth
  • Goldsteinweg 11
  • Goldsteinweg 13
Ev. Kirche und Friedhof
Flur: 1
Flurstück: 66/1, 67/2

Die kleine Kirche steht auf einem Bergsporn hoch über dem Dorf und dem Fuldatal. Ihr Grundriss hat etwa die Form eines lateinischen Kreuzes. Die Wände sind verputzt, nur der Chor und die beiden Kreuzarme zeigen Eckquaderungen. Die Arme schließen mit gleichhohen Satteldächern ab, im Osten erhebt sich über einem Krüppelwalm der niedrige achtseitige Dachreiter. Er ist verschiefert und wird von einer geschweiften Haube bekrönt. Verschieden gestaltete Fenster und Eingänge verweisen auf drei wesentliche Bauphasen, von denen die beiden älteren nicht weiter dokumentiert sind. Die Giebelwand des südlichen Kreuzarms enthält das rundbogige Hauptportal. Seine Kämpfersteine setzen sich nach beiden Seiten als waagerechtes Gesims fort. Dessen abgeschrägte Unterseiten sind mit einem Schachbrettfries versehen. Unterhalb der Kämpfer wurden die Ecken der Portalpfosten als schlanke, glatte Säulen mit (stark verwitterten beziehungsweise abgeschlagenen) Kapitellen und Basen ausgebildet. Dieser Bereich ist– neben dem bemerkenswerten Kirchengrundriss und der inneren Ausgestaltung des Chors – der älteste sichtbare der Kirche; er erinnert an das freilich wesentlich aufwendigere Portal der Klausur des Klosters Hersfeld und dürfte aus dem späten 12. Jahrhundert stammen. Die Ostwand des Chors öffnet ein zweibahniges Maßwerkfenster mit Dreipass im Zwickel, das in das ausgehende 14. Jahrhundert zu datieren ist und der zweiten Bauphase entstammt. Im späten 17. Jahrhundert war die Kirche sehr baufällig geworden – sie hatte "von langen Jahren her wüst gelegen". Die nun in Angriff genommene Renovierung scheint durchgreifend gewesen zu sein, wie die oberhalb des romanischen Portals eingelassene Tafel berichtet: "DIESE KIRCH IST IM ANFANG DES XIIXten IAHRHUNDERTS VON DENEN 3 GEMEINDEN OBER UND UNTERN WEGFUHRT UND UNTERN SCHWARZ DURCH BEYHÜLF GUTER LEUTH WIEDERUM VON NEÜEM IN GOTTES NAHMEN AUFGEFÜHRT WORDEN ANNO 1701". Die Tafel wird gerahmt von Puttoköpfen zwischen wolkenartig ausgebildeten Voluten. Der Restaurierung dürften das hohe Rundbogenfenster in der nördlichen Giebelwand, das kleinere in der Westwand und das hochovale an der Südseite des Chors zuzuordnen sein. Die zweigeschossig angeordneten Rechteckfenster im Westbau stehen offensichtlich im Zusammenhang mit der Einrichtung der Emporen um die gleiche Zeit. Rechteckig ist auch der von außen über eine Freitreppe zu erreichende Emporenzugang in der Westwand. Eine Sanierung der 1880er Jahre berücksichtigte Umbaupläne Hugo von Ritgens aus dem Jahr 1877 offenbar nicht. Innen wird das sehr mächtige Mauerwerk der Ostteile erkennbar. Der Chor hat ein Tonnengewölbe, das im Norden noch über einem verzierten Gesims ansetzt. Das Gewölbe folgt einem Triumphbogen, der den Chor zum Querhaus hin öffnet. Der Bogen hat im Süden eine Kämpferplatte mit Karnies bewahrt. Eine erste Orgel aus 1769, für die man im südlichen Querhaus eine Empore errichtet hatte, wurde 1880 durch die heutige ersetzt. Sie stammt aus Langenschwarz und ist 1838 in der Werkstatt Oestreich in Oberbimbach bei Fulda hergestellt worden. Seitlich der Orgelempore steht auf einer Holzstütze links unter dem Triumphbogen die einfache Kanzel, sie ist anscheinend im Zusammenhang mit der Orgelempore entstanden. In das schmale, wie das Querhaus flach gedeckte Langhaus wurde bereits um 1700 eine dreiseitige Empore eingebaut, deren südlicher Trakt beinahe die Hälfte des Schiffs einnimmt. Die Empore steht über zumeist achtseitigen Stützen und ist im Unterschied zur jüngeren Orgelempore im Schwellenbereich unterhalb der Brüstung reich mit Konsolfriesen und feinem Taustab verziert. Zur Ausstattung der Kirche gehört ein geschnitzter Kruzifixus aus dem späten 17. Jahrhundert. Ein in die Südwand innen eingesetzter Grabstein für Margarethe Metler, gest. 1724, zeigt oberhalb der von Halbsäulen gerahmten Inschrift in strenger Stilisierung die sechzehn Kinder der Verstorbenen. An die im Ersten Weltkrieg Gefallenen aus den drei zur Kirche gehörenden Dörfern erinnert eine geschnitzte und bemalte Tafel.Das im Kern romanische Gotteshaus von Ober-Wegfurth, dessen Chor den ältesten erhaltenen ländlichen Sakralraum des Bearbeitungsgebiets darstellt, ist Kulturdenkmal aus orts-, regional- und baugeschichtlichen Gründen.Der Kirchhof war ursprünglich mit einer Mauer umgeben, von der nur Reste an der Nordseite erhalten blieben. An der Mauer wurde ferner 1683 das nicht erhaltene Schulhaus der drei Dörfer Ober- und Unter-Wegfurth und Unter-Schwarz erbaut, deren Bewohner auch den Friedhof gemeinschaftlich benutzen. Auf dem Friedhof sind elf barocke und klassizistische Grabsteine und eine Grabplatte erhalten: 1706 starb Hans Christoph Fischer, Schul- und Kirchendiener, "U ZWAR DER ERSTE ZU OBERWEGFURTH". Er ist auf seiner Stele oberhalb der von gedrehten Säulen flankierten Inschrift innerhalb eines Kleeblattbogens als Ganzfigur dargestellt, gerahmt von Putten. "HIER RUHET IN GOTT CHRISTIAN MUHL ..." aus Unter-Schwarz, geb. 1705, gest. 1731. Die Stele ist nur zur Hälfte erhalten; der im Stelenabschluss als Relief dargestellte Reiter lässt darauf schließen, dass Muhl als Soldat umgekommen ist, vgl. . "HIER RUHET IN / GOTT JOHANNES / LANG AUS UNTER / SCHWARTZ, GE / WESENERTRAI.ONER / DES KÖNIGL: HESSISCH / PLAUEN TRAI.ONER / REGIMENTS / STARB SEEL. [D] 28 / AUGUST 1736 / WAR ALT 31 JAHR" Die Inschrift wird flankiert von Säulen mit phantastischen Basen und Kapitellen, die Stele schließt mit einem Dreipassbogen, dem das Relief eines berittenen Soldaten einbeschrieben ist. Wie wird das Grabzeichen als "Reiterstein" bezeichnet; solche wurden einer Überlieferung nach für Soldaten, die von bestimmten Freigütern zu stellen waren, bereits vor deren Auszug gehauen und von ihnen zum Aufsitzen auf das Pferd benutzt. Die Beschriftung erfolgte dann im Todesfall. Die Stele des Conrad Lips stellt oberhalb der von gedrehten Säulen gerahmten Inschrift die acht Kinder des 1741 Verstorbenen dar; der kleeblattbogige Stelenabschluss zeigt Engel mit der Krone des Lebens und einer Weintraube. "HIER RUHET U: ERWARTET EINE FRÖLICHE AUFERSTEHUNG ANNA BARBARA, DES […] JOHANNES SCHÄFERS IN […] SCHWARTZ SEIN LIEB GEWESENES EHEWEIB, IST GESTORBEN D. 14. SEPT. 1741 IHR ALTER 47 JAHR". Die Inschrift wird von Säulen gerahmt, diese tragen ein Gebälk, über dem die sieben Söhne und vier Töchter der Verstorbenen in stilisierter Weise abgebildet sind. Der dreipassförmige Stelenabschluss umfasst zwei Engel mit der Krone des Lebens und einer Weintraube. Gut gearbeitete Stele, deren fast runde Inschriftfläche durch ein feines florales Ornament eingefasst wird, das seitlich angedeutete Pilaster überschneidet und über dem zwei Engel Krone und Traube halten. Der Stein, dessen Frakturschrift unlesbar geworden ist, dürfte Vorbild für die einfacher gehaltenen und gewesen sein. Stele von 1798; die hochovale, mit unleserlich gewordener Fraktur gefüllte Inschriftfläche wird durch florale Ornamentik gerahmt, der Abschluss in verschliffener Dreipassbogenform zeigt den Verstorbenen zwischen Engeln mit der Krone des Lebens. Stele mit stark verwitterter Inschrift, ausgehendes 18. Jahrhundert, ähnlich . Im abschließenden Dreipassbogen Darstellung einer Familie zwischen Engeln mit der Krone des Lebens. Kleine Stele aus den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts. Oberhalb der Inschrift ist eine Frauenfigur eingeritzt, die zwei große Tulpenstängel hält. Der Stelenabschluss ist bogenförmig mit seitlichen Voluten und dem Relief eines Engelskopfs gestaltet. (10) Kleine Stele mit Abschluss in der Form eines geschweiften Bogens. Die Frakturinschrift unterhalb eines Schmetterlingsreliefs lautet: "Hier ruhet / Konrad Schad / ein Zwillingspaar / geb: am 29. April 1858/ gest: am 27 Octb: 1858 / [...]"(11) Nicht genauer datierbares schmales Stelenrudiment mit geschweift-bogigem Abschluss und Darstellung einer siebenköpfigen Familie. (12) Die einfache, schwere Grabplatte der 1849 verstorbenen Pächtergattin auf dem Richthof, Luise Ausfeld (ohne Abb.).Den Grabzeichen kommt geschichtliche, künstlerische und volkskundliche Bedeutung zu.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
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Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
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Keller bzw. unterirdisches Objekt
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