Brückenstraße 1
Brückenstraße 1
Brückenstraße 1
Brückenstraße 1
Evangelische Kirche, historische Aufnahme
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Ützhausen
  • Brückenstraße 1
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 1/2

Die Angaben über einen frühen Kirchen-bau in Ützhausen schwanken; ein 1680 oder 1690 errichtetes Gotteshaus fiel schon dem Dorfbrand von 1717 zum Opfer. Ein Neubau erfolgte um 1720. Er entstand in der Mitte des Dorfs seitlich der ansteigenden Hauptstraße als rechteckige Fachwerkkonstruktion, nach Südosten ausgerichtet und mit einem Portal in der westlichen, der Straße zugewandten Längsseite versehen. Das Balkenwerk ist "zweigeschossig" durch Mann-Figuren an den kräftigen Eckständern ausgesteift, beide Geschosse sind einfach verriegelt. Die Konstruktion des Chors ist über höherem Fundament eingeschossig und mit zweifacher Verriegelung versehen. Das mit kleinen Walmen ausgestattete Dach trägt einen achtseitigen Dachreiter mit gestaffelt geschweifter Haube. Er sitzt auf dem First zwischen Schiff und Chor. Das Innere wird durch im oberen Geschoss platzierte Rechteckfenster belichtet. Die Flachdecke ruht auf einem Längsunterzug, der von zwei kräftigen Stützen getragen wird, einer runden und – unter dem Dachreiter – einer achtseitigen. Vor dieser ist der Altar mit einem Kruzifix aus dem 17. Jahrhundert aufgestellt, dahinter über einer hölzernen Unterkonstruktion die Orgel mit noch in barocker Tradition gestaltetem Prospekt. Sie stammt aus 1845 und wurde von Augustin Oestreich aus Oberbimbach bei Fulda hergestellt. Erhalten blieb nur der Prospekt. (Die Ausgabe des Dehio aus 1982 nannte als Orgelbauer Konrad Euler d. J.) Seitlich des Altars ist an der Westwand die einfache Kanzel angebracht, ihr Schalldeckel trägt eine Volutenkrone. Der Kirchenraum hat an drei Seiten Emporen mit kräftigem Gebälk über Holzstützen. Die Brüstungen sind als Balustraden ausgestaltet. In der Kirche wird ein barocker Grabstein und ein Stelenaufsatz mit Engelskopf und Trauben zwischen breiten Voluten aufbewahrt.Die Kirche hatte 1862 "allerlei Veränderungen" durch Hugo von Ritgen erfahren. Ihr Bestand war in der Folgezeit mehrfach gefährdet. 1905 konnte Heinrich Walbe einen Abbruch "im Hinblick auf den großen malerischen Reiz, den die Kirche äußerlich wie innerlich zeigt", abwenden. Noch einmal wurde 1961 das Abschlagen verhindert. Damals wurde aber ein zu den Emporen führender halboffener Treppenvorbau entfernt und das Portal historisierend verändert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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