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Das giebelständige, mit der schräg gegenüber stehenden Kirche korrespondierende Fachwerkwohnhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist über einem Sockel aus Sandsteinquadern aufgerichtet und zeigt einen ansprechenden klassizistischen Fachwerkraster, der besonders an der Giebelseite durch gekuppelte Wandständer eine klare Axialgliederung erfährt. Zum Kulturdenkmal, das zusammen mit Brückenstraße 9 den nördlichen Dorfeingang bestimmt, gehört das jüngere, straßenseitige Gefüge der im Winkel angebauten Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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