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Zweizoniges Fachwerkwohnhaus aus der Zeit um 1800, ehemals Teil einer von der Straße deutlich zurückgesetzten Hofanlage. Das Balkengefüge, aufgerichtet über einem Sockel aus Haustein, ist zweifach verriegelt und hat an Eck- und Bundständern Dreiviertelstreben. Schön ist die Ausbildung der Fenstergruppen von Stube und Oberstube, die jeweils durch ein Wandständerpaar getrennt werden. Regelmäßig ist auch die Ausbildung der Giebelwand. Das Quergebälk und ein Eckständer zeigen noch einfache Zierprofile. Das Haus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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