Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Fachwerkwohnhaus wurde nach der Inschrift im aus Sandsteinbuckelquadern gefügten Sockel 1927 erbaut. Das Gefüge ist konstruktiv, wird aber an der der Straße zugewandten Seite repräsentativ durch halbe Mann-Figuren - in einer rein schmückenden Version - bereichert. An der Schauseite ist auch das Mansarddach symmetrisch durch Gauben ausgebaut. In der rückwärtigen, dem Hof zugewandten Traufseite blieb die schöne zweiflügelige Haustür der Bauzeit erhalten. Das wirkungsvoll an der Hauptstraße platzierte Haus ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |