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Teil der Gesamtanlage:
Hemmen
Kern der dreiseitig umbauten großen Hofanlage ist das giebelständige ursprüngliche Wohn-Stall-Haus aus dem Jahr 1840 (Datierung im Rähm), das ein für diese Zeit fortschrittliches konstruktives Fachwerkgefüge mit sparsam eingesetzten Geschossstreben und einfacher beziehungsweise im Hauptgeschoss zweifacher Verriegelung aufweist. Erweitert wurde der Hof insbesondere zu Beginn des 20. Jahrhunderts, als gegenüber dem Wohntrakt ein breiter Stall aus Backstein entstand, über dem ein hoch aufragendes Einlagerungsgeschoss aus konstruktivem Fachwerk errichtet wurde. Die Hofanlage ist aus orts- und agrargeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |