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Der giebelständige Wohnteil der kleinen Hofanlage weist über hohem Sockel im Hauptgeschoss ein konstruktives Fachwerkgefüge auf, während das Obergeschoss noch durch Mann-Figuren ohne Halsriegel ausgesteift ist und die ursprüngliche Fassadenmitte als Schmuckform ein Herz im Brüstungsgefach zeigt. Ein Querflügel aus Sandsteinquadern entstand nach Datierung 1881, umfasste einen Stall und wurde später erweitert und durch eine Fachwerkkonstruktion aufgestockt. Das so seit der Wende zum 19. Jahrhundert gewachsene Anwesen ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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