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Als einer der kleineren und ältesten der giebelständigen Bauten, die den platzartig geweiteten Abschnitt der Vogelsbergstraße wesentlich prägen, ist das Haus von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung. Über dem durch einen Ladeneinbau geöffneten Erdgeschoss ist eine Fachwerkkonstruktion erhalten, die zumindest in das beginnende 18. Jahrhundert zurückweist und an den Eckständern durch charakteristische Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln und Gegenstreben ausgesteift wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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