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Gut 1500 m ostnordöstlich des Dorfs quert eine steinerne Bogenbrücke den Haselbach. Durch ihre Lage abseits der Siedlungen bemerkenswert, wird ihr ein hohes Alter im Verlauf der vom Kinzigtal nach Norden führenden Weinstraße zugesprochen. Ihre Bedeutung erhellt aus der Tatsache, dass sie in der Karte des Großherzogtums 1840 mit ihrem Namen eingetragen ist. Die Errichtung des aus Basalt gefügten und nach einem untergegangenen Weiler genannten Bauwerks in seiner bestehenden Form dürfte in der jüngeren Neuzeit erfolgt sein. Die Disselbrücke ist Kulturdenkmal aus verkehrs- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |