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Das erste Gebäude, das 1912 für das Landerziehungsheim Dürerschule, später Bergschule, errichtet worden war, blieb als eingeschossiger und giebelständiger, mit Platten und Schindeln verkleideter Fachwerkbau erhalten. Verändert wurde das Gebäude insbesondere durch das Entfernen des Eingangsvorbaus an der Giebelseite, erhalten blieben Details wie der Dachausbau durch Gauben und ein seitlicher Eingang. Wegen seiner ursprünglichen Funktion bleibt es Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |