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Eingeschossiges verputztes Landhaus mit markantem Krüppelwalm-Mansarddach, dessen Giebelfront mit Schindeln verkleidet ist. Der Eingang in der Mitte der nach Osten gerichteten Schmalseite tritt zwischen erkerartig ausgebildeten Risaliten zurück. Das Haus wurde 1928 erbaut und ist im Zusammenhang mit der Landhauskolonie, in der es zeitweise als Poststelle oder auch als Café diente, Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |