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Die zweigeschossige, verputzte Villa entstand 1910 und trägt ein hohes, durch Gauben erweitertes Walmdach. Die Hauptfassade ist nach Osten auf die seinerzeit offene Landschaft ausgerichtet. Dreiseitige, durch Fenster geöffnete Risalite flankieren hier Veranda und Balkon. Der ansonsten für die Entstehungszeit bemerkenswert sachliche Bau wurde für eine Offenbacher Familie errichtet; ursprünglich war die Unterbringung eines Mädchenpensionats geplant.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |