Engelröder Straße nach Osten
Engelröder Straße nach Westen
Bachweg nach Nordosten
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Vogelsbergkreis
Lautertal
Eichelhain
  • Gesamtanlage
Eichelhain

Bachweg

9

2, 4, 6, 6 A, 8, 10, 12, 14, 18, 20

Eichenröder Straße

3, 5

2, 6, 8

Engelröder Straße

1, 3

2, 4

Kanalstraße

2

Neuer Weg

3

2

Oberdorfstraße

1, 5

2, 4

Die Gesamtanlage umfasst Ein- und Streckhöfe, die sich in zwei Reihen parallel zum Eisenbach am Bachweg und an der Engelröder/Eichenröder Straße aufreihen. Der Bach bildet die Südgrenze der Siedlung wie der Gesamtanlage, jedoch sind zwei wichtige Bauten jenseits des Bachs errichtet, die beide in die Gesamtanlage einbezogen sind: das Backhaus und der mächtige, hochgelegene Bau der früheren Rückenmühle (Neuer Weg 3). Die dorthin führende Bogenbrücke aus Vulkangestein dürfte aus dem 19. Jahrhundert stammen; sie verschwindet allerdings unter einer breiteren modernen Fahrbahn. Zurückhaltende Dominante der Gesamtanlage ist die frühere Schule mit ihrem Dachreiter. Den Auftakt zur historischen Ortsstruktur im Osten bilden der große Hof Eichenröder Straße 8, der mit seinem konstruktiven Fachwerkobergeschoss des späten 19. Jahrhunderts die Einmündung des Waidenwegs bestimmt, und das ähnliche Balkenwerk der Scheune von Eichenröder Straße 5, das den Beginn des Dorfs markiert. Von besonderer Bedeutung und wesentlich für die Ausweisung des Dorfkerns als Gesamtanlage sind auch die Höfe am nördlichen Ortsausgang: Engelröder Straße 3 stammt im Kern wohl noch aus dem 18. Jahrhundert, Engelröder Straße 1 und Eichenröder Straße 2 zeigen im Zusammenhang mit Engelröder Straße 4 wirkungsvoll auftretende, auf ansteigendem Gelände gestaffelte großflächige Fachwerkraster der konstruktiven Art. Die am Bachweg gelegenen Höfe sind meist nur in ihrer Grundstruktur unverändert geblieben, außer den Kulturdenkmälern Nr. 6/6A und 14 ist Bachweg 12 mit den Resten eines zweizonigen Gefüges am Wohnteil aus dem 18. Jahrhundert von Bedeutung. Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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