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Teil der Gesamtanlage:
Eichelhain
Der fünfzonige, nach Westen geringfügig und angepasst erweiterte Einhof ist an der der Straße zugewandten Traufseite im Erdgeschoss massiv verändert worden, zeigt aber im Obergeschoss - und entsprechend wohl auch noch an der ganzen, schindelverkleideten Giebelseite - eine schöne Reihe zweifach verriegelter Mann-Figuren, wie sie für das hier späte 18. Jahrhundert typisch waren. Gekuppelte Wandständer und ein gedrehter Stab am Eckständer des Wohnteils gehören zur individuellen Ausgestaltung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |