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Teil der Gesamtanlage:
Eichelhain
Verhältnismäßig gut erhaltenes Beispiel eines Streckhofs. Ältester Teil ist ein ehemaliges Wohn-Stall-Haus. Es stammt im Kern aus 1729, worauf eine Inschrift in einem Gefach der Rückseite hinweist (ANO / 1729 / MIT). Das Erdgeschoss der Rückseite ist verschindelt, das Obergeschoss zeigt gut ausgebildete, ausladende Mann-Figuren mit gebogenen Fußstreben. An der Straßenseite sind die Balken geradliniger. Bis um 1830 und später wurde das Haus zum Streckhof ausgebaut und gegen 1900 durch den Anbau einer Schmiede aus Backstein und Basalt ergänzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |