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Teil der Gesamtanlage:
Eichelhain
Kern der kleinen, winkelförmig ausgebauten Hofanlage, die den nördlichen Dorfeingang mit bestimmt, ist ein Einhof. Seine Entstehungszeit im mittleren bis späten 18. Jahrhundert vermittelt sich durch die teilweise erhaltenen, zweifach verriegelten Mann-Figuren und die noch angedeutete Geschossvorkragung mit abgerundeten Balkenköpfen und Füllhölzern. Etwa gleichzeitig mit einem angefügten Stall- und Einlagerungstrakt wurde das Gefüge im frühen 20. Jahrhundert in vereinfachender Form repariert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |