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Der große Streckhof hat seinen Platz in städtebaulich wichtiger Position am Dorfeingang von der Engelröder Straße her. Sein exponierter Wohnteil ist verschindelt, lässt aber mit der Giebelkubatur, der Position und der Größe der an der Traufseite zu Dreiergruppen geordneten Fenster sowie mit der Geschossauskragung auf ein ungestörtes, anspruchsvolles Fachwerk des mittleren oder ausgehenden 18. Jahrhunderts schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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