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Oberhalb des Dorfs gelegen und als "ältestes Haus" von Eichelhain überliefert, präsentiert sich die frühere Obermühle als konstruktiv gefügter Fachwerkbau in der Form eines großen Einhofs. Die Entstehungszeit dieses heutigen Baus ist im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts zu suchen, wobei das zweifach verriegelte Erdgeschoss sich durch die größere Balkenstärke vom einfach verriegelten Obergeschoss unterscheidet, das erst gegen Ende des gleichen Jahrhunderts erneuert worden sein dürfte - aus dieser Zeit stammt zumindest die Konstruktion mit dem Andreaskreuz oberhalb des Tennentors. Die Mühle war bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts als Mahlmühle in Betrieb. Sie ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |