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Die große, dreiseitig umbaute Hofanlage ist im Kern angeblich 1727 entstanden (nachträgliche Inschrift) und seit dem mittleren 19. Jahrhundert großzügig ausgebaut worden. Ältester Teil sind zwei Zonen des Wohntrakts, bei denen noch eine um die Kopfwinkelhölzer reduzierte Mann-Figur als Aussteifung fungiert. Sonst sind die Gefüge im Allgemeinen ein- oder zweifach verriegelt und mit Geschossstreben ausgestattet. Die Stallbereiche sind außen aus Basalt-, zum Hof auch aus Sandsteinquadern gemauert und weisen um die Öffnungen Sandsteingewände auf, die an der äußeren Südostseite mit ihrer Anordnung und ihrer Form einem gestalterischen Anspruch nachkommen. Die in der Mitte des Dorfs quasi gegenüber dem Kirchberg stehende Hofanlage, zu der im 19. Jahrhundert ein Brennhaus gehörte, ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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