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Die winkelförmig ausgebaute Hofanlage besteht im Kern aus einem Ein- oder Streckhof, der dem mittleren bis späten 18. Jahrhundert entstammt. Er ist mit Schindeln verkleidet, hat aber Fenstergrößen und -positionen zumeist bewahrt, so dass vom guten Erhaltungszustand eines repräsentativen, durch Mann-Verstrebungen bestimmten Gefüges auszugehen ist. Auf gestalterischen Anspruch weisen auch die kleinen Segmentbogenfenster im Giebeldreieck hin. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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