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Mit der Traufseite zur ansteigenden Straße gerichtete Hofanlage, die, mehrfach ausgebaut, verschiedene baugeschichtlich bemerkenswerte Elemente aufweist. Ältester Abschnitt ist der Wohnteil mit einem schlichten, kräftig ausgebildeten Gefüge, das einfach verriegelt ist und dessen Bund- und Eckständer durch Dreiviertelstreben ausgesteift werden. Die Stockschwelle ist mit einem dünnen Stabprofil ausgestattet. Als Entstehungszeit scheint das beginnende 18. Jahrhundert möglich. Die Erweiterungen beziehungsweise Erneuerungen erfolgten zu Beginn des 20. Jahrhunderts in einfachem konstruktivem Fachwerk; der im Winkel angebaute Stallflügel dient gleichzeitig zur Überdachung der Tennenzufahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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