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Große mehrteilige Hofanlage, deren Wohnhaus als ehemaliges Gerichts-gebäude überliefert wird. Es ist ein schindelverkleideter Fachwerkbau, der mit seiner markanten Giebelseite zur Eichelhainer/Vorderstraße ausgerichtet ist und mit der breiten Traufseite den Platzraum vor der Kirche nach Westen abschließt. Die Traufseite zeigt einen anspruchsvollen symmetrischen Aufriss, ist aber durch Fenstervergrößerungen beschädigt. Das über einem hangausgleichenden Basaltsockel aufragende Haus dürfte dem späten 18. Jahrhundert angehören. Dazu gehören ein jüngerer, separat und zurückgesetzt errichteter Wirtschaftsbau mit einem städtebaulich besonders relevanten eingeschossigen Seitenflügel in einem Gefüge des 19. Jahrhunderts, beide mit Biberschwanzeindeckung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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