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Von einer zur Vorderstraße traufständigen Hofanlage sind die beiden Zonen des Wohnteils erhalten geblieben. Sie weisen eine durch klassische Mann-Figuren gegliederte und ausgesteifte Konstruktion auf, die einen bereits zurückhaltenden Geschossvorsprung und einen mit Taustab verzierten Eckständer zeigt. Die Entstehungszeit liegt folglich in der Mitte oder der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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