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Exponiert in einer Straßenkurve am südöstlichen Dorfeingang steht der Steintisch, eine auf Basaltsäulen lagernde Platte, umgeben von Hainbuchen. Die Anlage entstand zu Anfang der 1890er Jahre durch den Ortspfarrer, der hier unweit des Pfarrhauses sommerliche Mußestunden verbrachte. Sie ist ein schönes Beispiel schwärmerischer spätromantischer Naturaneignung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |