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Das in der bestehenden Form (abgesehen vom erneuerten Ladengeschoss) 1907 fertiggestellte Wohn- und Geschäftshaus zeigt eine historisierende Fachwerkfassade, die durch einen aus der Mittelachse verschobenen Risalit mit steilem Mansardgiebel betont wird. Details sind Mann-Figuren mit Kopfstreben und durchkreuzte Ovale unterhalb der Fenster sowie Fußstrebendreiecke im genannten Giebel. Der breite Bau unter Mansarddach und mit angedeuteter Geschossvorkragung ist nicht nur von seiner Kubatur her den barocken Schlitzer Fachwerkhäusern verpflichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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