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Teil der Gesamtanlage:
Einartshausen
Das giebelständige Wohnhaus einer Hofanlage ist über einem Kellersockel als konstruktiver Fachwerkbau errichtet, der zwei Zonen breit ist, in der Tiefe aber nur eine Stube umfasst. Die Giebelseite zeigt eine klassizistisch-symmetrische Ausbildung des Balkenwerks; außer Geschossstreben und einfacher Verriegelung kommen schräg eingesetzte Stiele unterhalb der Fenster zur Geltung. In der Stockschwelle lässt der Rest einer Frakturinschrift noch die Jahreszahl 1820 erkennen. Das Haus ist bedeutend im Straßenbild und stellt wirkungsvoll den östlichen Abschluss des Dorfkerns dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |