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Teil der Gesamtanlage:
Eschenrod
Kern einer großen Hofanlage ist der gestreckte, ganz mit Platten verkleidete Bau, bestehend aus einem Wirtschaftstrakt und dem Wohnteil, der mit seiner Giebelseite wirkungsvoll zur oberen Wingershäuser Straße ausgerichtet ist. Die Kubatur mit der Dachform und dem zum Hof erkennbaren Geschossüberstand lassen auch im Zusammenhang mit den bemerkenswerten Nachbarbauten ein Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts vermuten, das zu wesentlichen Teilen erhalten geblieben sein dürfte. Beachtenswert ist auch das jüngere Hoftor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |