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Am Südrand des Dorfs nach der Stockschwelleninschrift 1720 durch den Zimmermeister Conrad Bütner für die Bau-frau Anna Catharina Rauschin dreizonig erbauter Einhof, ursprünglich mit Stall im hohen Sockelgeschoss. Gestalterische Kennzeichen sind die Geschossauskragung mit gerundeten Balkenköpfen und Füllhölzern und die Gefügeaussteifung nur in den äußeren Zonen durch (halbe) Mann-Figuren ohne Halsriegel. Etwa um die Wende zum 20. Jahrhundert wurde die landwirtschaftliche Nutzung ausgelagert und das nunmehrige Wohnhaus um eine Zone verbreitert, wobei die Ausgestaltung der Geschosstrennung weitergeführt wurde. Kulturdenkmal aus orts- und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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