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Der um 1900 errichtete traufständige Einhof ist aus Backstein gemauert. So kann der zweizonige Wohnteil mit entsprechenden Zierelementen aufwarten: hell abgesetzt sind die Rahmen der segmentbogigen Öffnungen und eine Betonung der Baukante sowie Elemente des Deutschen Bands, das die Geschosse trennt. Ähnliches gilt für die dunklen Gewände der Fenster, Luken und Türen des Wirtschaftstrakts, dessen Konzeption an die der großen Wetterauer Höfe des 19. Jahrhunderts erinnert. Kulturdenkmal aus orts- und agrargeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |