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Die meisten der Häuser im kleinteilig und dicht bebauten Bereich der oberen Marktstraße und der unteren Karlstraße sind verputzt oder verkleidet und geben wenig Aufschluss über ihre Entstehungszeiten. Das schon im frühen 19. Jahrhundert geteilte traufständige Anwesen Marktstraße 55/57 lässt hingegen einen Teil seines Gefüges sichtbar, gekennzeichnet durch Aussteifung in der älteren Mann-Form mit einfacher Verriegelung, Geschossvorkragung sowie kräftig ausgebildetem Quergebälk mit Rundstabornament an der Stockschwelle. Das Haus ist in seinem Kern somit in das frühe 17. Jahrhundert datierbar und entsprechend von besonderer Bedeutung in der frühneuzeitlichen Vorstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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