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Das traufständige Haus ist an den Ansichtsseiten mit Platten verkleidet. Die Fassadengliederung mit ihren regelmäßigen Fensterachsen und das Krüppelwalmdach ordnen es der Gruppe der klassizistischen Fachwerkkhäuser der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu; repräsentativer als die freiliegende Rückwand dürfte sich das Gefüge der Straßenseiten mit zweifacher Verriegelung und Geschossstreben darstellen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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