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Die Hofanlage besteht aus dem giebelständigen Wohnhaus, das durch ein kräftig ausgebildetes konstruktives Gefüge gekennzeichnet ist; zur Straße hin ist über dem aus Sandsteinquadern gemauerten Sockel in das Rähm des Erdgeschosses eine Frakturinschrift, die außer dem Bauherrn und seiner Frau den Zimmermeister Johannes Feick (aus Schlitz) und das Baujahr 1836 angibt. Es handelte sich um ein Wohn-Stall-Haus, das die folgende Generation durch ein großes, traufständiges Wirtschaftsgebäude ergänzt hat, das 1865 durch den Baumeister Johannes Becker aus Mengshausen aufgerichtet wurde und gediegenes zeitgemäßes Fachwerk unter einem mächtigen, mit Hohlziegeln eingedeckten Mansarddach aufwies. Auf Grund seines Zustands wurde es 2013 abgebrochen. Zwischen den beiden Hauptgebäuden ist, die Hofreite zum Hang hin abschließend, wenig später noch ein kleiner Stall- und Speicherbau entstanden, bei dem Sandsteinquader, Backstein und konstruktives Fachwerk zur Anwendung kamen. Die Hofanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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