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Verändertes, aber in seiner Grundstruktur erhaltenes Fachwerkhaus aus dem beginnenden 19. Jahrhundert. Es ist giebelständig und zeigt ein konstruktives Gefüge, das an der Giebelseite - über einem Quadersockel - durch eine symmetrische vierachsige Fassadenausbildung mit zweifacher Verriegelung, Dreiviertelstreben an den Eckständern und einer Profilierung der Stockschwelle durchaus wirkungsvoll auftritt. Die etwas verunklärte südliche Traufseite war ursprünglich verbaut. Das Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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