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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage. Im rückwärtigen Bereich Ständerkonstruktion, zur Hofseite Rähmabzimmerung. An den Eckständern finden sich einfach verriegelte Mannfiguren, an den Bundständern einfache Fußstreben im Brüstungsbereich. Das Haus stammt aus der Mitte des 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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