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Giebelständig in den Straßenraum greifendes Einhaus, das um 1800 erbaut wurde. Konstruktives Fachwerk aus starken Hölzern mit einfach verriegelten Stockwerkstreben. Links ist die Wohnzone angelegt, rechts der Wirtschaftsbereich mit einer hohen Toreinfahrt. Im baulich stark gestörten Umfeld des Hauses setzt das Gebäude einen deutlichen städtebaulichen Merkpunkt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |