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Verschindelter traufständiger Fachwerkbau, aufgerichtet um 1900, mit angebautem, wenig jüngerem Saal, ebenfalls Fachwerk, auf dem hinteren Teil des Grundstücks. Bemerkenswert ist die zweiflügelige Haustür, in der Grundform klassizistischen Vorbildern folgend, aber mit zurückhaltenden Jugendstilmotiven geziert. Im Saal fand unter anderem in den 1920er Jahren ein regelmäßiges, vor allem von Lehrern der Bergschule getragenes Erwachsenenbildungsprogramm statt, dann erste Filmvorführungen, schließlich bis in die 1960er Jahre Schulfeiern, erste Fernseh-Stunden, Sport, Theater. Der ehemalige Darmstädter Hof ist auf Grund seiner Bedeutung in der jüngeren Geschichte des Dorfs Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |