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Ehemaliges Wohn-Stall-Haus, errichtet wohl noch im 18. Jahrhundert, vor der Mitte des 19. Jahrhunderts zum Streckhof erweitert, der später noch größer ausgebaut wurde. Das Haus steht mit seiner rückwärtigen Traufseite markant an der Hauptstraße; sein gestalterisch sicher anspruchsvolles Fachwerk ist großenteils verschindelt beziehungsweise mit Brettern verschalt. Das Haus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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