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Das verschindelte Fachwerkhaus des nachklassizistischen Typus wurde gegen 1900 exponiert an der ansteigenden Staatsstraße am nördlichen Stadtzugang errichtet und fungierte als Gasthaus "Deutsches Haus". Durch Erweiterungen ist der traufständige Bau in seiner Gesamtwirkung beeinträchtigt, behält jedoch eine geschichtliche und insbesondere eine städtebauliche Bedeutung. Bemerkenswert ist die reich ausgebildete Tür mit ihrem Neorenaissancedekor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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